1. Geltungsbereich
Für alle Leistungen deren Gegenstand Trainingsmaßnahmen und/oder Schulungen (nachfolgend zusammenfassend „Schulung“) durch die HIMA Paul Hildebrandt GmbH (nachfolgend „HIMA“) sind, gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, sowie nachrangig die Allgemeinen Servicebedingungen der HIMA. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch dann nicht, wenn auf diese in der Bestellung ausdrücklich verwiesen wird.
2. Vertragsschluss
Auf Anfrage des Auftraggebers erstellt HIMA ein entsprechendes Angebot. Nimmt der Auftraggeber dieses Angebot durch Auftragsbestätigung an, ist die verbindliche Anmeldung (Vertragsschluss) zur Schulung erfolgt.
3. Teilnahmegebühren und Zahlung
Es gelten die im Angebot referenzierten Preise in Euro zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Die Teilnahmegebühren werden dem Auftraggeber pro Teilnehmer berechnet und beinhalten die unter Ziffer 4 genannten Leistungen. Die Teilnahmegebühren für die jeweilige Schulung nebst etwaigen Zusatzleistungen sind spätestens 10 Tage vor Schulungsbeginn ohne Abzug zu entrichten. Abweichend dazu können geänderte Bedingungen in dem jeweiligen Angebot angegeben sein.
4. Leistungsumfang
Der Preis umfasst, soweit nichts anderes angegeben ist, die Teilnahme an der Schulung, sowie die zugehörigen Begleitmaterialien und eine Teilnahmebescheinigung gemäß Angebot. Sofern die Schulung bei HIMA am Standort Brühl (Baden) stattfindet, sind die Pausen- und Mittagsverpflegung an den Schulungstagen, sowie die Nutzung der jeweiligen Schulungsräume, im Leistungsumfang enthalten.
Auf Anfrage des Aufraggebers kann HIMA bestimmte Schulungen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers durchführen („Vor-Ort-Schulung“). Der Auftraggeber ist verantwortlich, die für diese Vor-Ort-Schulung erforderlichen Rahmenbedingungen, insbesondere einen erforderlichen Internetzugang für eine reibungslose Durchführung, zu gewährleisten. Der Auftraggeber hat auf seine Kosten für eine sichere Unterbringung des Schulungsequipments Sorge zu tragen, um diese vor Zerstörung, Beschädigung oder Diebstahl zu schützen. Nach Ende der Vor-Ort-Schulung ist der Auftraggeber für die sichere Verwahrung des Schulungsequipments, wie beispielsweise Trainingssysteme und Computer, bis zur Abholung verantwortlich.
Sofern die Schulung nicht in Präsenz durchführt wird, muss der Auftraggeber die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme sicherstellen.
5. Schulungszeiten
Sofern nicht abweichend im Angebot geregelt, sind die Schulungszeiten zum vereinbarten Termin mit einer Vorlaufzeit von mindestens 14 Kalendertagen zwischen HIMA und dem Auftraggeber abzustimmen.
6. Nutzungsrechte an Schulungsmaterialien
Die von HIMA zur Verfügung gestellten Schulungsmaterialien sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne Einwilligung von HIMA vervielfältigt oder verbreitet werden. Das Recht zur Anfertigung von Sicherungskopien bleibt hiervon unberührt.
7. Rücktritt durch Auftraggeber
Eine nachträgliche Änderung des Schulungstermins durch den Auftraggeber ist in gegenseitigem Einvernehmen mit HIMA möglich.
Ein Rücktritt (Stornierung) durch den Auftraggeber hat schriftlich per Post oder Email an training(at)hima.com zu erfolgen.
Für Stornierungen, die HIMA spätestens 30 Kalendertage vor Schulungsbeginn zugehen, entfällt die Pflicht zur Leistung der Vergütung. Bei Stornierungen, die spätestens 15 Kalendertage vor Schulungsbeginn zugehen, reduziert sich die Pflicht zur Leistung der Vergütung um 50%. Bei einem späterem Rücktritt werden die Teilnahmegebühren in voller Höhe fällig.
Der Auftraggeber hat stets die Möglichkeit geeignete Ersatzteilnehmer für Schulungen zu benennen, ohne das hierfür zusätzliche Gebühren entstehen.
8. Terminverschiebung
Bei Rücktritt von der Schulung aus organisatorischen Gründen durch HIMA, oder aufgrund von Ereignissen, die auf höherer Gewalt zurückzuführen sind, wird die bis dato bereits gezahlte Vergütung erstattet. In diesem Fall wird der Auftraggeber hierüber unverzüglich benachrichtigt. HIMA wird einen Ersatztermin anbieten, sofern dies möglich ist.